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Impressum

HamaVision
Im Buchenkamp 72
51109 Köln

Tel. (+0049)221 50005686

info@hamavision.com

Geschäftsinhaber: Andreas Hamacher
Gerichtsstand: Köln
USt.-Id.-Nr.: DE 258511871

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
HamaVision - Softwareentwicklung und Unternehmensberatung Andreas Hamacher

Rechtliche Hinweise
HamaVision - Softwareentwicklung und Unternehmensberatung Andreas Hamacher, Im Buchenkamp 72, 51109 Köln im Folgenden "HamaVision" oder "Autor"genannt.

§ 1. Geltungsbereich
(1) Allen Verträgen, elektronischer und schriftlicher Form, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde und gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden / Lieferanten werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart und von HamaVision bestätigt wurden.


§ 2. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Sollten sich die Stammdaten während eines laufenden Vertrags ändern, ist dies HamaVision unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde versichert, keine strafrechtlich relevanten Inhalte zu verbreiten oder hochzuladen sowie nicht gegen Rechte Dritter (Datenschutz-, Urheber-, Namens, Jugendschutz-, Markenschutzgesetz, etc.) oder geltendes Recht zu verstoßen.
(4) Der Kunde versichert, dass Ihm alle nötigen Rechte für Informationen Dritter vorliegen.
(5) Der Kunde berechtigt HamaVision, falls nicht anders vereinbart, dass Firmenlogo oder den Firmennamen von HamaVision, oder einen anderen Hinweis, in der Regel "Site by HamaVision" im unteren Bereich der erstellten Homepage, als Hinweis auf den Ersteller zu platzieren.


§ 3. Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Daten, vollständige Anschrift, die der Kunde zur Vertragsabwicklung, Anforderung von Informationsmaterial, Nutzung verschiedener Dienste angibt oder die sich aus von ihm eingereichten Dokumenten ergeben, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, werden in maschinenlesbarer Form gespeichert oder in Dokumentationen abgeheftet und zur Vertragsabwicklung weiterverarbeitet.
(2) HamaVision verpflichtet sich, alle Daten vertraulich und im Sinne des Telemediengesetzes (TMG), sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu handhaben und nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung zu nutzen.
(3) HamaVision versichert, dass die Weitergabe von personenbezogener Daten an Dritte nur insoweit erfolgen, als dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlich ist.
(4) Der Kunde stimmt jedoch zu, dass HamaVision im Falle eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedigungen von HamaVision, die Rechte Dritter (Datenschutz-, Urheber-, Namens, Jugendschutz-, Markenschutzgesetz, etc.) oder öffentliches Recht, die personenbezogenen Daten an Dritte (Inkassounternehmen, Aufsicht- oder Strafverfolgungsbehörden) übermittelt.
(5) Außerdem stimmt der Kunde zu, dass HamaVision im Rahmen der Vertragsabwicklung den Kunden bei Drittanbietern anmeldet, registriert oder in Allgemeine Geschäftsbedingungen einwilligt. Dies sind in der Regel kostenlose Dienste. Sollten Abschlüsse zustande kommen, bei denen Kosten oder eine längere Vertragsbindung entsteht, wird der Kunde darüber informiert.
(6) Weiterhin stimmt der Kunde zu, dass HamaVision den Domainnamen (URL) oder den Firmennamen des Kunden, sowie ein Screenshot als Referenz auf der eigenen Homepage veröffentlichen darf.
(7) Für Miet- und Teilzahlungskäufe gelten die auf der Schufa-Erklärung benannten, erweiterten Datenschutzbestimmungen.

Der Schutz der individuellen Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bei unseren Geschäftsprozessen mit hoher Aufmerksamkeit berücksichtigen. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung gerne ausführlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte.


§ 4. Angebote und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Eine Auftragserteilung muss schriftlich oder fernschriftlich erfolgen. Fernschriftliche Erteilungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn HamaVision die Bestellung dem Kunden schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Dies gilt für alle Angebote, Pakete, Leistungen oder anderer Produkte.
(4) Verbesserungen und Änderungen der Leistung durch HamaVision sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und nicht ohne Einverständnis des Kunden berechnet werden.
(5) HamaVision behält sich vor, pornographische, verfassungsfeindliche oder jegliche andere Internetinhalte, die gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter (Datenschutz-, Urheber-, Namens, Jugendschutz-, Markenschutzgesetz, etc.) verstoßen, auch ohne eine vorherige Aufforderung der Unterlassung, umgehend zu sperren oder vom Server zu entfernen.
(6) Im Wiederholungsfalle bzw. bei Nichterfüllung der Unterlassungsaufforderung ist HamaVision berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Schadensersatzforderungen HamaVision gegenüber sind ausgeschlossen. Sollte HamaVision durch solch ein Vorgehen des Kunden ein Schaden entstanden sein, ist der Kunde zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.


§ 5. Kündigung und Vertragslaufzeit
(1) Die Mindestvertragslaufzeit für die Bereitstellung von Serverplatz beträgt ein Jahr.
Die Mindestvertragslaufzeit kann gegebenenfalls seitens HamaVision bei Vertragsabschluss auf einen längeren Zeitraum angesetzt werden. Dies wird aber vorher mit dem Kunden schriftlich vereinbart.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit für ein Selbstwartendes Domain Paket beträgt ein Jahr.
Die Mindestvertragslaufzeit kann gegebenenfalls seitens HamaVision bei Vertragsabschluss auf einen längeren Zeitraum angesetzt werden. Dies wird aber vorher mit dem Kunden schriftlich vereinbart.
(3) Die Mindestvertragslaufzeit für einen Shop-Paket beträgt ein Jahr.
Die Mindestvertragslaufzeit kann gegebenenfalls seitens HamaVision bei Vertragsabschluss auf einen längeren Zeitraum angesetzt werden. Dies wird aber vorher mit dem Kunden schriftlich vereinbart.
(4) Die Mindestvertragslaufzeit für einen Domainnamen / URL beträgt ein Jahr.
Die Mindestvertragslaufzeit kann gegebenenfalls seitens HamaVision bei Vertragsabschluss auf einen längeren Zeitraum angesetzt werden. Dies wird aber vorher mit dem Kunden schriftlich vereinbart.
(5) Alle Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr und länger, müssen 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit von einem Monat, müssen 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit.
(6) Eine Kündigung muss in schriftlicher Form bei HamaVision vorliegen. Richten Sie Ihre Kündigung an info@hamavision.com oder sende Sie diese an "HamaVision - Im Buchenkamp 72 - 51109 Köln".
(7) Ein Domainpaket oder Serverpaket kann nur in Zusammenhang mit einem SSL-Zertifikat gebucht bzw. genutzt werden. Hierfür kann auch ein kompatibles SSL-Zertifikat, das der Kunden organisiert bzw. verwaltet, eingebunden werden. Der Arbeitsaufwand für die Einbindung, für ein vom Kunden organisiertes SSL-Zertifikat, wird mit dem aktuellen Verrechnungssatz honoriert.

§ 6. Schadensersatz wegen Nichterfüllung
(1) Steht HamaVision, wegen Nichtabnahme des Kunden, Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, kann HamaVision die Auftragssumme oder die Zeit für Bearbeitung und Abwicklung zum derzeit gültigen Stundensatz als Schadenersatz vom Kunden verlangen.


§ 7. Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, per Vorkasse oder Überweisung zahlbar. Der Zahlungsintervall ist vom jeweiligen Produkt / Paket abhängig und kann von einer einmaligen Zahlung bis zu monatlichen Zahlungen variieren. Teilleistungen oder Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(2) Eine Ratenzahlung kann lediglich bei gekauften Produkten, die einen Warenwert von 500 ? überschreiten, sowie bei einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten á mindestens 8%, vereinbart werden.
(3) Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der geforderte Betrag auf einem Konto der Firma HamaVision gutgeschrieben worden ist.
(4) Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nach, ist HamaVision zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne erneute Ankündigung berechtigt. Nach Überschreitung einer 30-tägigen Zahlungsfrist ab Rechungsdatum, befindet sich der Kunde, ohne weitere Mahnung ab dem 31. Tag in Zahlungsverzug. Ab diesem Verzugszeitpunkt ist HamaVision berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Zinsen zu erheben. Der Kunde trägt alle Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten. HamaVision ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.


§ 8. Eigentumsvorbehalt
(1) Angemietete Domain-Pakete, sowie zur Verfügung gestellte Pakete sind Eigentum von HamaVision und unterliegen dem Urheberrecht und den Nutzungsbedingungen von HamaVision für Layout, Gestaltung oder technische Verarbeitung. Für die jeweiligen Inhalte, Nutzungsbedingungen, AGB, Bilder , Angebote, Links zu externen Domains, Links zu internen Domains oder weiteren zur Verfügung gestellten Informationen ist der Nutzer/Betreiber/Kunde selbst verantwortlich. HamaVision kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
(2) Das Eigentum der gelieferten Waren oder Leistungen liegt bis zur vollständigen Bezahlung als Sicherheit der Saldoforderung bei HamaVision.
(3) Internetwebseiten von HamaVision erworbenen Produkte, Pakete oder sonstige Angebote dürfen nicht vervielfältigt werden und kommerziell vertrieben werden. Dies ist nur in Absprache und mit schriftlicher Genehmigung seitens HamaVision möglich.


§ 9. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfirst beträgt für alle erworbenen Produkte 3 Monate ab Lieferdatum. Jede Reklamation muss eine detaillierte Fehlerbeschreibung enthalten, die Aufschluss über die Verarbeitung des Produktes gibt.
(2) Unsachgemäße Benutzung und Handhabung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Sollten sich bei Nachbesserungsarbeiten keine Fehler erkennen lassen, ist HamaVision berechtigt, die Kosten in Rechnung zu stellen.
(4) Sollten die Nachbesserungsarbeiten nach einer angemessenen Frist fehlschlagen, kann der Käufer eine Vergütung verlangen, oder von seinem Vertrag zurücktreten.


§ 10. Preise und Kosten
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Weitere Absprachen zu vereinbarten Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
(3) Der aktuelle Verrechnungssatz, vom 01. Dezember 2019, beträgt 110 ?/Std. inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
(4) Geringfügige Arbeiten bzw. Rechnungsbeträge können gesammelt und je nach Höhe der Rechnungssumme in einer Quartalsrechnung, Halbjahresrechnung oder Jahresrechnung zusammengefasst und in Rechnung gestellt werden.
(5) Kurzzeitige Informationsgespräche in unseren Büroräumen sind kostenlos und unverbindlich. Bei Beratungsgesprächen außerhalb bzw. in der vom Kunden gewünschten Umgebung, werden zum derzeit gültigen Stundensatz zzgl. Anfahrtskosten berechnet.


§ 11. Liefer- und Leistungszeit
(1) Alle Liefer- und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Liefer- und Leistungsverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen rechtzeitigen Belieferung an den Kunden.
(2) Teilleistungen oder Teillieferungen sind zulässig. Ein Liefer- bzw. Leistungsverzug tritt im Falle höherer Gewalt ein, sowie Ereignisse, die HamaVision die Lieferung erschweren oder unmöglich machen.
(3) In diesem Fall können seitens des Kunden keine Verzugsschäden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder an HamaVision gestellt werden.
(4) Hierdurch kann sich die Liefer- und Leistungszeit um die behinderte Zeit zuzüglich einer Dauer von zwei Monaten verlängern oder HamaVision kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
(5) Sollte die Verzögerung länger als 2 Monate andauern, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Auch hieraus lassen sich keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(6) Nach Ablauf der Lieferfrist, wird ohne weitere Erklärung eine Frist von 21 Tagen zur Nachlieferung in Lauf gesetzt.
(7) Stellt der Kunde die von Ihm geforderten Unterlagen, oder sonstigen zu erbringende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder werden verspätet an HamaVision übermittelt, so verlängert sich die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungszeit entsprechend.


§ 12. Haftungsausschluss
(1) HamaVision übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen oder Dienste. Haftungsansprüche gegen HamaVision, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen und kommen nur bei einem nachweislich vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden seitens HamaVision in Betracht. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. HamaVision behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
(2) Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Link Setzung, die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Link Setzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise, sowie für Fremdeinträge in von HamaVision eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, kann HamaVision nicht haftbar gemacht werden.
(3) HamaVision kann weder für eine der oben genannten Fälle, noch in einem anderen, hier nicht dargegelegten Fall, oder durch eine vermeintliche Zuwiderhandlung Dritter haftbar gemacht werden.
(4) HamaVision stellt gegen Aufpreis Werbeflächen und Domain-Pakete für viele verschiedene Unternehmen zur Verfügung. Die Autoren von HamaVision haben keinen Einfluss auf Inhalte und weitere Gestaltung und übernehmen auch keine Gewähr für die dort bereitgestellten Informationen und sonstigen Angaben. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen angegebenen Inhalten dieser Seite und der Seiten, auf die verlinkt wird, sowie den dann eventuell folgenden weiteren Links.


§ 12. Anwendbares Recht
(1) Für die gesamte Rechtsbeziehung und Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Falls der Kunde/Lieferant Kaufmann ist, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.


§ 13. Schlussbestimmungen
(1) HamaVision behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Rücksichtnahme auf die aktuelle Situation zu ändern oder anzupassen.
(2) Der Kunde wird über Änderungen rechtzeitig informiert und kann innerhalb einer sechswöchigen Frist Widerspruch einlegen. Sollte Widerspruch eingelegt werden, wird der Vertrag von beiden Parteien bis zu seiner Erfüllung, mit den bereits vom Kunden akzeptieren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, fortgeführt und danach aufgekündigt.
(3) Sollte eine Bestimmung in unseren AGB oder eine vereinbarte sonstige Bestimmung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit aller anderen sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(4) HamaVision und der Kunde / Lieferant verpflichten sich, unwirksame Bestimmung oder Vertragslücken durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder der Vertragslücke am ehesten entspricht.




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